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   BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79   

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BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79 (https://dejure.org/1980,16813)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1980 - 2 B 90.79 (https://dejure.org/1980,16813)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1980 - 2 B 90.79 (https://dejure.org/1980,16813)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer auf mangelnde Bewährung gestützten Entlassung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe - Notwendigkeit einer nachträglichen Berücksichtigung der Unterrichtstätigkeit eines Lehrers in dem Zeitraum seit der ...

 
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  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt, daß der Dienstherr die Entlassung eines Beamten auf Probe, der sich in der Probezeit nicht bewährt hat, auch noch nach Ablauf der Probezeit innerhalb einer - den Umständen des einzelnen Falles -angemessenen Bedenkzeit aussprechen kann, sofern nicht ausnahmsweise die mangelnde Bewährung des Probebeamten schon vor Ablauf der Probezeit unumstößlich feststeht und eine künftige Änderung ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219.62] [347 f.]; Urteil vom 12. Juni 1964 - BVerwG 6 C 167.61 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 11, S. 19]; Beschluß vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57-70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 173).

    Daß dem Dienstherrn auch bei der Entlassung eines Beamten auf Probe die Pflicht zur Fürsorge obliegt, bedarf keiner weiteren höchstrichterlichen Klärung (vgl. BVerfGE 43, 154 [165 f., 1723; BVerwGE 11, 139 [141]; 19, 344 [34-7]).

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79
    Hieraus folgt, daß es für die Frage nach der ausreichenden Bewährung auf die Leistungen und das Verhalten des Beamten während des Zeitraums ankommt, der nach den jeweils anzuwendenden laufbahnrechtlichen Vorschriften (hier: § 24 Abs. 1 Nr. 3 LBG a.F., §§ 4 Abs. 1, 25 Abs. 1 Satz 1 der Laufbahnverordnung i.d.F. vom 15. Februar 1971 [GBl. S. 27]) als Probedienstzeit abzuleisten ist (vgl. auch BVerwGE 11, 139 [141]; 26, 228 [231]).

    Daß dem Dienstherrn auch bei der Entlassung eines Beamten auf Probe die Pflicht zur Fürsorge obliegt, bedarf keiner weiteren höchstrichterlichen Klärung (vgl. BVerfGE 43, 154 [165 f., 1723; BVerwGE 11, 139 [141]; 19, 344 [34-7]).

  • BVerwG, 12.06.1964 - VI C 167.61
    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79
    Inwieweit bei der Entlassung eines Beamten, der sich nach Ablauf der - nicht verlängerten - laufbahnrechtlichen Probedienstzeit weiter im Status des Beamtenverhältnisses auf Probe befindet, auch die spätere Tätigkeit bis zum Ausspruch der Entlassung bei der Beurteilung seiner Bewährung berücksichtigt werden kann, bedarf hier keiner Prüfung (vgl. Urteil vom 12. Juni 1964 - BVerwG 6 C 167.61 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 11, S. 20]).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt, daß der Dienstherr die Entlassung eines Beamten auf Probe, der sich in der Probezeit nicht bewährt hat, auch noch nach Ablauf der Probezeit innerhalb einer - den Umständen des einzelnen Falles -angemessenen Bedenkzeit aussprechen kann, sofern nicht ausnahmsweise die mangelnde Bewährung des Probebeamten schon vor Ablauf der Probezeit unumstößlich feststeht und eine künftige Änderung ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerwGE 19, 344 [BVerwG 29.10.1964 - II C 219.62] [347 f.]; Urteil vom 12. Juni 1964 - BVerwG 6 C 167.61 - [Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 11, S. 19]; Beschluß vom 17. November 1970 - BVerwG 2 B 57-70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 173).

  • BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79
    Daß dem Dienstherrn auch bei der Entlassung eines Beamten auf Probe die Pflicht zur Fürsorge obliegt, bedarf keiner weiteren höchstrichterlichen Klärung (vgl. BVerfGE 43, 154 [165 f., 1723; BVerwGE 11, 139 [141]; 19, 344 [34-7]).
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79
    Hieraus folgt, daß es für die Frage nach der ausreichenden Bewährung auf die Leistungen und das Verhalten des Beamten während des Zeitraums ankommt, der nach den jeweils anzuwendenden laufbahnrechtlichen Vorschriften (hier: § 24 Abs. 1 Nr. 3 LBG a.F., §§ 4 Abs. 1, 25 Abs. 1 Satz 1 der Laufbahnverordnung i.d.F. vom 15. Februar 1971 [GBl. S. 27]) als Probedienstzeit abzuleisten ist (vgl. auch BVerwGE 11, 139 [141]; 26, 228 [231]).
  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 24.77

    Versetzung eines schwerbeschädigten Beamten von einem Ministerium zu einem

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79
    Umstände, die erst nach der letzten Behördenentscheidung - hier: Widerspruchsbescheid vom 24. Juni 1977 - eintreten, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung unbeachtlich, es sei denn, sie ließen einen Rückschluß auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zu (vgl. Urteile vom 30. "Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 16 = DVBl. 1968, 430], vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 137-67 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 9] und vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 24.77 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 19 = DÖD 1979, 159, 161 [BVerwG 30.11.1978 - 2 C 24.77]); Beschluß vom 15. Januar 1980 - BVerwG 2 CB 14.79 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergeben sich keine Rechtsfragen von grundsätzlicher, d.h. über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedürfen und auf deren Beantwortung es für die Entscheidung ankommt (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • BVerwG, 15.01.1980 - 2 CB 14.79

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung aus

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79
    Umstände, die erst nach der letzten Behördenentscheidung - hier: Widerspruchsbescheid vom 24. Juni 1977 - eintreten, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung unbeachtlich, es sei denn, sie ließen einen Rückschluß auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zu (vgl. Urteile vom 30. "Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 16 = DVBl. 1968, 430], vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 137-67 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 9] und vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 24.77 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 19 = DÖD 1979, 159, 161 [BVerwG 30.11.1978 - 2 C 24.77]); Beschluß vom 15. Januar 1980 - BVerwG 2 CB 14.79 -).
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 109.74

    Antrag auf Verlängerung einer Beurlaubung zum Ablegen einer zweiten Staatsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79
    Aus der Pflicht des Dienstherrn zur Fürsorge kann der Beamte jedenfalls nicht allgemein einen Rechtsanspruch ableiten, daß die für die Erhaltung eines angesehenen und leistungsfähigen Berufsbeamtentums ausschlaggebenden Gesichtspunkte der persönlichen und fachlichen Eignung außer acht gelassen werden (vgl. Urteil vom 20. April 1977 - BVerwG 6 C 109.74 - [Buchholz 237.0 § 38 LBG Bad.-Württ. Nr. 13).
  • BVerwG, 30.01.1968 - VI C 35.65
    Auszug aus BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79
    Umstände, die erst nach der letzten Behördenentscheidung - hier: Widerspruchsbescheid vom 24. Juni 1977 - eintreten, sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung unbeachtlich, es sei denn, sie ließen einen Rückschluß auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zu (vgl. Urteile vom 30. "Januar 1968 - BVerwG 6 C 35.65 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 16 = DVBl. 1968, 430], vom 7. März 1968 - BVerwG 2 C 137-67 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 9] und vom 30. November 1978 - BVerwG 2 C 24.77 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 19 = DÖD 1979, 159, 161 [BVerwG 30.11.1978 - 2 C 24.77]); Beschluß vom 15. Januar 1980 - BVerwG 2 CB 14.79 -).
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